ZEEVAN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zeevan GmbH (im Folgenden Firma genannt)

§ 1 Auftragserteilung
Durch Erteilung eines Auftrages bzw. Vermittlungsauftrages erklärt der Auftraggeber, mit den nachstehenden AGB’s einverstanden zu sein. Der Auftrag bedarf keiner besonderen Form. Er kommt mündlich, schriftlich oder stillschweigend zustande, zum Beispiel dadurch, dass die Leistungen der Firma in Anspruch genommen werden. Besondere abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zeichnung durch die Geschäftsführung der Firma.

§ 2 Geschäftsgegenstand
Die Firma vermittelt Werk-und Dienstleistungsverträge der Auftraggeber mit Internetbetreibern verschiedener kommerzieller Plattformen, insbesondere der von der Firma Alibaba eingerichteten Internat-Plattform. Die Tätigkeit der Firma besteht in der Anwerbung des Businesskunden über Netzwerke und persönliche Anwerbung. Die Firma veranstaltet gemeinsam mit den Betreibern der Internet- Verkaufsplattformen sogenannte Webinare. Letztere werden derzeit schon gemeinsam mit der Firma Alibaba durchgeführt. Bei diesen Webinaren treten die Vertreter der Zeevan GmbH persönlich auf und informieren und beraten potentielle Kunden. Die Beratung umfasst den allgemeinen Internetauftritt des Kunden, die Vermittlung konkreter Geschäftspakete für den Betrieb von Marktplätzen auf Internetplattformen und die dazugehörige Information sowie Serviceleistungen nach Freischaltung des Internet-Account durch die Plattformbetreiber.

§3 Entgelte
a) Die Akquisition durch Netzwerke der Firma und/oder sog. Webinare, die Beratung und Kommunikation, die Vorstellung von Vertragsvarianten beim Plattformbetreiber (der Auftraggeber kann aus den Anboten des sogenannten „goldsupplier package“-, zwischen „premium Standardmembership“- und „basic“ wählen) sowie die Empfehlung eines konkreten Internetauftrittes für den Auftraggeber sind kostenlos.
b) Über Wunsch des Auftraggebers ist die Firma bei der Gestaltung des Webauftrittes (homepage, online-Warenkorb) behilflich oder erstellt sie nach Angaben des Auftraggebers für diesen alleine. Diese Tätigkeit wird laut Beiblatt zu den AGB’s gesondert entgeltet.
c) Der Kunde zahlt bei Alibaba und anderen Plattformen dort zu vereinbarende „membership fee“. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Plattformbetreiber an die Firma für die Vermittlung des Auftraggebers nach Maßgabe der vermittelten Mitgliedschaft Zug um Zug gegen Freischaltung des Accounts eine Provision bezahlt.
d) Die Mindestlaufzeit für die Mitgliedschaft beträgt jeweils ein Jahr. Sie kann nach Maßgabe der AGB’s des Plattformbetreibers verlängert werden.
e) Der Kunde bezahlt an die Firma eine sogenannte „Boardinggebühr“. Nach Eingang dieser Gebühr übergibt die Firma den Antrag auf Freischaltung unter Verwendung der vom Kunden angelieferten Daten an den Internetplattform- Betreiber.
f) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Internetplattform-Betreiber die Angaben des Kunden verifiziert und die Freischaltung autorisiert. Verweigert der Plattformbetreiber aus welchen Gründen auch immer endgültig die Aufnahme des Auftraggebers und Freischaltung des Accounts, ist keine Gebühr vom Kunden zu bezahlen und eine bereits geleistete Boardinggebühr zurückzuerstatten. Der Ersatz der Boardinggebühr entfällt, wenn der Kunde falsche Angaben gemacht hat und die Autorisierung deshalb verweigert wurde.
g) Mit Freischaltung des Accounts des Auftraggebers verpflichtet sich der Kunde zur Exklusivität für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
h) Nach Freischaltung des Account bietet die Firma gebührenpflichtige Serviceleistungen an, die in einem Beiblatt zu den AGB’s samt den dafür zu zahlenden monatlichen Entgelte gesondert beschrieben werden, wie folgt:
a. Boarding
b. Take off
c. Up in the air
d. Top performer
e. Ultimate solution
i) Der Kunde und die Firma haben Zugang zum Account des Kunden. Der Kunde räumt der Firma ausdrücklich das Recht ein, in den Account Einblick zu nehmen.

§4 Dauer des Vertrages
a) Die Dauer des Serviceleistungsvertrages beträgt mindestens ein Jahr und beginnt mit der Freischaltung und endet mit dem Jahr, in dem der Accounts geschlossen wird.
b) Beide Teile haben das Recht der Kündigung des Vertrages jeweils zum Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigung. Andernfalls verlängert er sich automatisch jeweils um ein Jahr.
c) Die Firma kann aus wichtigen Gründen den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies ist unter anderem bei Zahlungsverzug des Auftraggebers in der Dauer von zwei Monaten und jedenfalls für den Fall dessen Insolvenz möglich.

§5 Gestaltung des Marktauftritts
Der Kunde liefert seinen fertigen Werbeauftritt (Homepage) an die Firma zur Weiterleitung an den Internetplattform-Betreiber. Die Firma erklärt sich bereit, über Wunsch des Kunden diesen Werbeauftritt auch mit dem Kunden gemeinsam zu gestalten. Der Kunde räumt in jedem Fall der Firma das Recht der Veränderung und Bearbeitung, insbesondere der Gestaltung des Werbeauftritts, ein. Er ermächtigt die Firma auch, die Darstellung des Kunden in eine Maske bzw. einen Rahmen, wie es vom Internetplattform-Betreiber (zB Alibaba) gewünscht wird, einzusetzen. Die Firma wird dem Kunden auch dabei behilflich sein, die Möglichkeit einzurichten, dass der Kunde seinen Werbeauftritt bei Alibaba – soweit dies zu Werbezwecken notwendig ist (Bilderaustausch etc.) selbst durchführen kann.

Die Preisgestaltung und Zahlungsbedingungen der Firma gelten ebenso wie jene des Internetplattform-Betreibers als integrierender Bestandteil des jeweiligen Vertrages zwischen dem Kunden und der Firma.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Zahlungsverzug von 14 Tage die Firma ihre Leistung ruhend stellen kann, ohne dass dies zu einer Reduzierung der vereinbarten Entgeltansprüche der Firma führt.

§6 Verantwortlichkeit für Werbeinhalte und Rechtegewährung
a) Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Werbemittel und Homepagegestaltung, Erkennbarkeit und Eignung zu den gewünschten Zwecken alleine verantwortlich.
b) Er verpflichtet sich, alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Bestimmungen einzuhalten.
c) Das gilt insbesondere auch für die Beachtung von Urheber- und sonstige Schutzrechten Dritter. Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den verwendeten Materialien zu verfügen.
d) Der Auftraggeber verpflichtet sich im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte, die Firma sofort zu verständigen. Er hält die Firma für Forderungen Dritter, die Rechte welcher Art auch immer geltend machen, schad-und klaglos.
e) Die Firma behält sich unabhängig von den Rechten des Plattforminhabers vor, den Account zu sperren, sobald Rechte Dritter wegen des verwendeten Materials des Auftraggebers gegenüber der Firma geltend gemacht werden. Es steht dem Auftraggeber frei, binnen längstens drei Tagen den Nachweis zu liefern, dass die Forderungen Dritter unbegründet sind.

§7 Gewährleistung und Haftung
a) Für sämtliche Störungen, Unterbrechungen oder vorzeitige Beendigung des Webauftrittes des Auftraggebers, die nicht im Verantwortungsbereich der Firma liegen, wird jede Haftung ausgeschlossen
b) Für die Inhalte der Webauftritte und der dafür gelieferten Materialien haftet die Firma in keiner Weise.
c) Der Auftraggeber verzichtet auch auf sämtliche Schadenersatzansprüche, die infolge gerechtfertigter Sperre der Werbemittel durch die Firma oder den Plattformbetreiber entstehen.
d) Die Haftung der Firma wird auf grobes Verschulden oder Vorsatz eingeschränkt. Sie ist bei bloßer Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für die Beratungshandlungen durch die Firma.
e) Die Firma haftet nicht für irgendwelche Schäden, die sich aus der Nutzung (oder Unfähigkeit der Nutzung) der Webauftritte (homepage) ergeben.
f) Gewährleistung und Haftung setzt bei sonstigem Verlust eine sofortige Verständigung der Firma durch den Auftraggeber voraus.

§8 Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, für sämtliche Dienstleistungen der Firma die laut Vertrag und Beiblatt zu den AGBs angeführten Gebühren zu bezahlen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, dem Internetplattform-Betreiber die von diesem vorgeschriebene membership fee nach Maßgabe der gewählten Vertragsvariante im Sinn des § 3 a) zu bezahlen. Die Höhe der membership fee wird vom Internetplattform-Betreiber dem Kunden bekannt gegeben, ebenso die Zahlungstermine.

§9 Datenschutz
Die Firma verpflichtet sich, alle Informationen und Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und an Dritte nicht weiterzugeben. Die Firma ist allerdings berechtigt, sämtliche Informationen an den Internetbetreiber, den der Kunde als möglichen Vertragspartner ausgesucht hat, weiterzugeben. Der Kunde wird selbst dafür sorgen, dass der Betreiber der Internetplattform nur jene Daten speichert, die er für die Öffentlichkeit frei gibt.

Umgekehrt verpflichtet sich der Kunde, alle Informationen, die ihm von der Firma gegeben werden, vertraulich zu behandeln, und verpflichtet sich in diesem Sinn zur Vertraulichkeit, ungeachtet eines allenfalls darüber hinausgehenden Sonderschutzes, wie zB dem Urheber- und Markenrechtsschutzes.

§ 10 Urheber- und sonstige Schutzrechte
Im Sinn der Vertraulichkeit verpflichtet sich der Kunde gegenüber der Firma zur besonderen Vertraulichkeit, sodass er alle Informationen, Konzepte, Gestaltungen, die die Firma für den Kunden durchführt, bzw. die dem Kunden durch Information der Firma bekannt werden, vertraulich behandelt. Von der Vertraulichkeit sind insbesondere alle Ideen – ungeachtet ihres Sonderschutzrechtes – betroffen. In allen Fällen verpflichtet sich der Kunde, Urheberrecht und andere Schutzrechte des geistigen Eigentums vertraulich zu behandeln und jedenfalls an Dritte nicht weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Urheber- und Schutzrechte der Firma zu respektieren und gegen diese Schutznormen nicht zu verstoßen. Schutzrechte zugunsten der Firma gelten grundsätzlich einschränkend, sodass sie nur im Rahmen der zeitlichen und räumlichen Beschränkung vom Kunden genutzt werden können.

§11 Geheimhaltung
Der Kunde ist zur absoluten Geheimhaltung aller ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Firma zugängigen Informationen und Daten verpflichtet. Die Firma kann alle Informationen, die sie vom Kunden erhalten hat, in der vereinbarten Form an den Internetplattform-Betreiber weitergeben. Dies trifft insbesondere auf sämtliche Serviceleistungen, wie sie in den AGB und im Vertrag mit dem Kunden dargestellt sind, zu. Ebenso kann die Firma Informationen und Daten des Kunden zum Zwecke der Durchführung ihrer Serviceleistungen auch an dritte Personen weitergeben. Sie ist allerdings verpflichtet, ihre Geheimhaltungspflicht diesen dritten Personen zu überbinden.

§ 12 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.

§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Als Gerichtsstand wird das Handelsgericht Wien bzw. das Bezirksgericht für Handelssachen Wien exklusiv vereinbart. Anders lautenden Gerichtsstandvereinbarungen des Kunden gelten nicht.

§14 salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit irgendeiner Klausel dieser AGB wirkt sich auf die Gültigkeit der anderen Klauseln der Nutzungsbedingungen nicht aus.

Falls eine der Klauseln der Nutzungsbedingungen ungültig oder aus anderen Gründen nicht mehr anzuwenden ist, kommt statt dessen zwischen den Parteien eine Klausel zur Anwendung, die unter Berücksichtigung aller Umstände annehmbar ist und möglichst der wegfallenden Klausel entspricht. Dies unter Berücksichtigung des Inhalts und des Zwecks der AGB.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – (Werbeagentur)

1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Zeevan GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gel-ten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hinge-wiesen.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook oder wechat, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind dem-nach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es be-steht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

3. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu er-stellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe er-reichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge sei-ner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kenn-zeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht we-gen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, ins-besondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig aus-wählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Be-gehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar
8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu er-stellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar ab-gegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tat-sächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur be-gründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen an-derer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleis-tungen sofort fällig stellen.

9.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

11. Kennzeichnung
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung
12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ei-ner allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 AGBG erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur er-brachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatz-forderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbe-zwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

15.Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. 16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 16.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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